Prüfungswesen

Lehrveranstaltungen werden nur aufgrund kontrollierter Studienleistungen angerechnet (RSL 2005, Art. 11,5 und Art. 19,1-2). Alle Kurse unterliegen deshalb einer Leistungskontrolle bzw. einer Prüfung, die in der Regel am Ende des Semesters stattfindet.

Der Fachbereich Religionswissenschaft verlangt für die Leistungskontrollen Ende Semester EINE zusätzliche Anmeldung in KSL.
Achtung: wer sich den Kurs nicht anrechnen lassen möchte, muss sich bis Semesterende von KSL abmelden, sonst erhält er/sie die Note 1 bzw. den Vermerk "nicht bestanden".

Studierende, die Lehrveranstaltungen anderer Institute/Universitäten besuchen und ihrem Studium angerechnet haben möchten, holen sich bitte VOR Beginn des Semesters unter Vorweisung der Kursbeschreibung das Einverständnis der Studienleitung.

Zusätzlich erfordert die Anerkennung jeder an anderen Universitäten besuchten Lehrveranstaltung eine schriftliche Leistungsbestätigung des/der Dozierenden mit Angabe der ECTS und Note. Bitte wenden Sie sich mit diesen Unterlagen an das Prüfungssekretariat.

Auswärtige Studierende, d.h. Studierende anderer Universitäten, können einen Auszug ihrer Leistungen (Studienblatt) an der Universität Bern direkt aus KSL beziehen.
Bei Bedarf kann zusätzlich eine Unterschrift des Studienleiters eingeholt werden.

Während des Bachelor-Studiums müssen je nach Studienprogramm ein bis zwei Essays geschrieben werden. Dies sind eigenständige schriftliche Arbeiten, deren Themen frei gewählt werden können. Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Studienplan.

Jeder schriftlichen Arbeit muss eine eigenhändig unterschriebene Selbständigkeitserklärung beigelegt werden (siehe "Plagiate").

Für die Betreuung der Arbeit und abschliessende Benotung wenden Sie sich bitte an eine/n Professoren/-in oder Assistierenden des Fachbereichs. Eine Anmeldung in KSL ist nicht erforderlich.

In der Wissenschaft wird die nicht gekennzeichnete Paraphrasierung eines Textes oder die Übernahme einer Argumentation ohne Quellenangabe als Plagiat verstanden und ist verboten. Sowohl die komplette Übernahme eines Textes oder einzelner Textabschnitte, als auch die Verwendung fremder Ideen, Argumentationen oder Fakten ohne Quellenangabe werden geahndet. Dies gilt sowohl für schriftliche Arbeiten (weshalb jede Arbeit zusammen mit einer Selbstständigkeitserklärung abzugeben ist), als auch für Referate.

Ein/e als Plagiat erkannte schriftliche Arbeit oder Referat wird mit der Note 1 bewertet. Zudem wird die betreffende Person für weitere rechtliche Abklärungen unverzüglich dem Dekanat gemeldet. In gravierenden Fällen muss mit dem Ausschluss aus der Universität Bern gerechnet werden